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Allgemeine Geschäftsbedingungen Tyreweb GmbH (Stand 01. 12. 2006)

§ 1 Regelungsbereich

 

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

 

§ 2 Ausschließliche Geltung

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte zwischen uns (Tyreweb GmbH, Geschäftsführer Menno Beukers, Im Hammereisen 27-E, 47559 Kranenburg-Nütterden) und Unternehmen/Selbstständige/gewerblichen Kunden (nachfolgend als "Käufer" oder "Kunden" bezeichnet) gem. § 14 BGB.
  2. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Personen abschließen, die unsere Waren zu Zwecken nutzen, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Sofern der Kunde damit nicht einverstanden ist, hat er uns sofort darauf schriftliche hinzuweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, etwaige Erklärungen zum Abschluss eines Vertrages zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher At erhoben werden können. Die formularmäßige Hinweise auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

§ 3 Vertragsgegenstand

 

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in den Produkt- bzw. Leitungsbeschreibungen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß und sonstigen Angaben der Reifen sind nur annähernd maßgebend und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Beschaffenheit der von uns vertragsgegenständlich zu liefernden Reifen richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen vertraglichen Unterlagen.

§ 4 Angebot /Bindungsfrist / Vertragsschluss

  1. Sofern der Kunde eine Bestellung abgibt, ist er hieran vier Wochen gebunden.
  2. Vertragsschluss außerhalb des Internets. Der jeweilige Vertrag zwischen dem Kunden und uns ist abgeschlossen, wenn wir innerhalb dieser Frist die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Reifen schriftlich bestätigen, die Lieferung ausgeführt haben oder ein von uns auf entsprechende Aufforderung abgegebenes Angebot vom Kunden angenommen wird.
  3. Vertragsschluss über das Internet. Die Angebote unseres Internet-Shops sind unverbindlich. Mit dem Anklicken des "Bestellen"-Buttons erklärt der Kunde uns gegenüber verbindlich, den Inhalt des Warenkorbes unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwerben zu wollen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und uns ist dann zustande gekommen, sobald die Bestellung von uns angenommen wurde und unsere Bestätigung dem Kunden per E-Mail zugegangen ist oder mit Warenauslieferung. Der Vertragsschluss erfolgt nicht durch die nach Eingang der Bestellung automatisiert versandte Bestellungseingangsbestätigung.

§ 5 Herstellergarantien

 

Bietet der Hersteller dem jeweiligen Käufer eine über die gesetzlichen Mangelbeseitigungsansprüche hinausgehende Garantie, werden wir den Kunden darüber informieren und ihm die Garantieunterlagen aushändigen. Für die Erfüllung der Garantieleistung des Herstellers stehen wir nicht ein, reichen jedoch die betroffenen Reifen zur Prüfung und weiteren Bearbeitung an den Hersteller weiter.

 

§ 6 Mitwirklungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Reifen (Kaufgegenstand) zum vereinbarten Zeitpunkt zu übernehmen. Kommt der Kunde mit der Entgegennahme der Reifen in Verzug, sind wir berechtigt, die Reifen auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern sowie nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
  2. Der Kunde ist bei der Registrierung in unserem Internetshop verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-Nummer) bis zur Leistungserbringung ändern, ist der Kunde verpflichtet, diese Änderungen und unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornrein falsche Daten an, so sind wir berechtigt, kostenfrei von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
  3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der von ihm angegebene E-Mail-Account ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des Accounts ein Empfang von E-Mails ausgeschlossen ist.

§ 7 Lieferfristen -termine/Leistungsänderung/Teillieferung

  1. Die maßgebliche Lieferzeit teilen wir im Rahmen des Bestellvorgangs oder mit einer etwaigen Bestätigung der Bestellung mir. Etwaige vom Kunden innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderung in der Ausführung des Kaufgegenstandes verlängern die Lieferfristen entsprechend.
  2. Nach der Bestellung des Kunden erbetene Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenen Umfang.
  3. Teillieferung und Teilleistungen sind innerhalb der vertraglichen Lieferzeit zulässig und können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden, es sei denn sie sind für den Kunden nicht zumutbar.

§ 8 Leistungsort / Gefahrenübergang

  1. Leistungsort für unsere Lieferpflicht ist unser Unternehmenssitz. Die Versendung der vertragsgegenständlichen Reifen erfolgt auf Verlangen des Kunden. Die Wahl des Versandweges und -mittels ist uns überlassen, soweit nichts abweichendes vereinbart ist.
  2. Der Versand der vertragsgegenständlichen Reifen erfolgt auf Gefahr des Käufers. Mit der rechtzeitigen Ablieferung der Reifen an den Lieferanten/Spediteur haben wir unsere Leitungspflicht erfüllt. Verzögerungen im Rahmen der Zustellung beim Kunden liegen alleine im Verantwortungsbereich des Lieferanten oder des Kunden und haben keinen Einfluss auf die Pflicht zur Zahlung des geschuldeten Kaufpreises.

 

 

§ 9 Preis / Fracht- und Versandkosten / Zahlungsbedingungen

  1. Die angegebenen Preise weisen den jeweiligen Nettopreis, die geltende Umsatzsteuer und den Bruttobetrag aus. Bei Bestellung über unserem Internetshop stehen dem Kunden die dort aufgeführte Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung.
  2. Die von uns berechneten Fracht- bzw. Versandkosten sind im Internet unter Lieferbedingungen abrufbar. Bei Bestellungen über unseren Internetshop werden die Porto-, Verpackungs- und Versandkosten im Rahmen des Bestellvorgangs ausgewiesen. Fracht- bzw. Versandkosten, die durch eine etwaige Falschbestellung oder unrichtige Adressangaben durch den Kunden entstehen werden in voller Höhe weiterberechnet werden.
  3. Gerat der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Unbeschadet bleiben wir berechtigt weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere Mehrkosten und Mahngebühren in Höhe von € 5,00 pro Schreiben geltend zu machen. Bei Kosten, die durch unrichtige Kontodaten oder unberechtigte Zurückweisung entstehen, können die anfallenden Bankkosten dem Kunden weiterberechnet werden.

§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

  1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  2. Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von uns und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den vertragsgegenständlichen Reifen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet die gelieferten Reifen pfleglich zu behandeln und uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigung oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
  3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer Abs. 2 vom Vertrag nach angemessener Fristsetzung zurückzutreten, die vertragsgegenständlichen Reifen heraus zu verlangen um durch freihändigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung unter Wahrung der Belange des Kunden offene Forderungen zu befriedigen. Eine Fristsetzung ist insbesondere entbehrlich, wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig innerhalb dieser Frist zur Erbringung dieser Leistung nicht imstande ist.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Reifen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

§ 12 Sachmängelhaftung

  1. Es liegt ein Sachmangel vor, wenn der vertragsgegenständliche Reifen nicht die vom Hersteller aufgeführte oder vom Gesetzgeber geforderte Beschaffenheit aufweist. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich insbesondere aus der Herstellerbeschreibung.
  2.  
    1. Der Unternehmer als Kunde hat den vertragsgegenständlichen gelieferten Reifen ab Empfang der Ware unverzüglich mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei feststellbare Sachmängel unverzüglich uns gegenüber schriftlich zu rügen. Zunächst nicht feststellbare Mängel müssen nach ihrer Entdeckung spätestens unverzüglich schriftlich gerügt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
    2. Kommt der Unternehmer seiner Anzeigepflicht nicht fristgerecht nach, so gilt der vertragsgegenständlich gelieferte hinsichtlich dieses Sachmangels als genehmigt mir der Folge, dass die Geltendmachung eines Mangelbeseitigungsanspruchs ausgeschlossen ist. Dies gilt nicht bei Arglist von uns.
  3. Der Kunde ist bei Vorliegen eines Sachmangels - vorbehaltlich der Beschränkung in Absatz 5 - zunächst darauf beschränkt, Nacherfüllung geltend zu machen. Wir haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Dabei können wir die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der vereinbarte Kaufpreis mindestens zu 50% oder zu einem unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil bezahlt wird.
  4. Tritt trotz zweimaliger Nacherfüllung keine Beseitigung des Mangels ein, sind wir zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in der Lage, unterbleibt diese innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises/der geleisteten Vergütung (Minderung) zu verlangen und gemäß § 13 (Haftung) Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswiedrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
  5. Ein Anspruch auf Mangelbeseitung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: a) die von uns gelieferten Reifen wurden von anderen repariert und sonst wie bearbeitet, b) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Reifen vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind. c) die Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden; d) die Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurde; e) die Reifen auf äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden und/oder einer Erhitzung ausgesetzt worden sind.
  6. Diese vorstehenden Ausschlüsse bestehen nicht, sofern der Kunde nachweist, dass der Eingriff, die vorschriftswidrige bzw. nicht sachgemäße Nutzung in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Mangel steht.
  7. Im Fall der Arglist von uns bleiben Reifen eine Garantie übernommen, so erfolgt eine Mangelbeseitigung entsprechend den Garantiebedingungen, sofern die Voraussetzungen des Garantiefalls erfüllt sind.
  8. Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel nicht besteht oder ein Ausschlussgrund gemäß Absatz 5 vorliegt, sind wir berechtigt den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung uns entstandenen Aufwand dem Kunden entsprechend unserer aktuellen Preisliste zu berechnen, sofern dem Kunden bei der Meldung dieses Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  9. Für etwaige Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen uns gelten die Bestimmungen von § 13.

§ 13 Haftung

  1. Wir haften gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend den nachfolgenden Regelungen: a) im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder bei schwerwiegenden Organisationsverschulden ohne Begrenzungen der Höhe; b)unter Begrenzung der Höhe auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden, sofern der Schaden von einfachen Erfüllungsgehilfen von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird; c) für leichte Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung ist dabei für jeden einzelnen Schadensfall auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Reglung in Abs.3 bleibt unberührt.
  2. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit in Höhe von bis zu 5 (fünf) % der vertraglichen Vergütung.
  3. Die Haftung für das Fehlen einer übernommenen Garantie, wegen Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich uns gegenüber schriftlich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen, so dass wir möglichst frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Kunden noch Schadensminderung betreiben können.

§ 14 Verjährung

  1. Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln und etwaige Schadensersatzansprüche hieraus innerhalb eines Jahres ab Lieferung.
  2. Bei sonstigen Ansprüchen des Kunden aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen (§ 199 Abs. 3 und 4 BGB).
  3. Bei Personenschaden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 15 Datenschutz

 

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maß des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes. Alle vom Kunden erhaltene Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die Begründung und Durchführung des Vertrages und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns erforderlich ist.

 

§ 16

 

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die Geschäftsführung. Rechtsgeschäftlich erteilte Vollmachten bleiben hiervon unberührt. Die Verwendung von E-Mails für Erklärungen genügen dem Schriftformerfordernis nicht.

§ 17 Erfüllungsort

 

Erfüllungsort unserer Lieferung und Leistungen ist 47559 Kranenburg-Nütterden.

 

§ 18 Anwendbares Recht

 

Diese Geschäftsbedingungen und ihre Grundlage geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 19 Gerichtsstand

 

Ist der Kunde gewerblich tätig, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für unseren Unternehmenssitz zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 20 Abtretung/Salvatorische Klausel

  1. Ansprüche aus diesem AGBs unterliegen Verträgen mit uns kann der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abtreten.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen AGBs eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen entspricht. Im Falle einer Lücke haben der Kunde und wir diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

 




 


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