§ 1 Regelungsbereich
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der
jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§ 2 Ausschließliche Geltung
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich
für Rechtsgeschäfte zwischen uns (Tyreweb GmbH,
Geschäftsführer Menno Beukers, Im Hammereisen 27-E, 47559
Kranenburg-Nütterden) und
Unternehmen/Selbstständige/gewerblichen Kunden (nachfolgend
als "Käufer" oder "Kunden" bezeichnet) gem. § 14 BGB.
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Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Personen
abschließen, die unsere Waren zu Zwecken nutzen, die weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit
zugerechnet werden können.
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Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur
gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Sofern
der Kunde damit nicht einverstanden ist, hat er uns sofort
darauf schriftliche hinzuweisen. Für diesen Fall behalten
wir uns vor, etwaige Erklärungen zum Abschluss eines
Vertrages zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche
irgendwelcher At erhoben werden können. Die formularmäßige
Hinweise auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir
hiermit ausdrücklich.
§ 3 Vertragsgegenstand
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in den Produkt- bzw.
Leitungsbeschreibungen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts-, Maß und sonstigen Angaben der Reifen sind nur
annähernd maßgebend und haben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind. Die Beschaffenheit der von uns
vertragsgegenständlich zu liefernden Reifen richtet sich
ausschließlich nach den schriftlichen vertraglichen Unterlagen.
§ 4 Angebot /Bindungsfrist / Vertragsschluss
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Sofern der Kunde eine Bestellung abgibt, ist er hieran vier
Wochen gebunden.
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Vertragsschluss außerhalb des Internets. Der jeweilige
Vertrag zwischen dem Kunden und uns ist abgeschlossen, wenn
wir innerhalb dieser Frist die Annahme der Bestellung des
näher bezeichneten Reifen schriftlich bestätigen, die
Lieferung ausgeführt haben oder ein von uns auf
entsprechende Aufforderung abgegebenes Angebot vom Kunden
angenommen wird.
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Vertragsschluss über das Internet. Die Angebote unseres
Internet-Shops sind unverbindlich. Mit dem Anklicken des
"Bestellen"-Buttons erklärt der Kunde uns gegenüber
verbindlich, den Inhalt des Warenkorbes unter Einbeziehung
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwerben zu wollen. Der
Vertrag zwischen dem Kunden und uns ist dann zustande
gekommen, sobald die Bestellung von uns angenommen wurde und
unsere Bestätigung dem Kunden per E-Mail zugegangen ist oder
mit Warenauslieferung. Der Vertragsschluss erfolgt nicht
durch die nach Eingang der Bestellung automatisiert
versandte Bestellungseingangsbestätigung.
§ 5 Herstellergarantien
Bietet der Hersteller dem jeweiligen Käufer eine über die gesetzlichen
Mangelbeseitigungsansprüche hinausgehende Garantie, werden wir
den Kunden darüber informieren und ihm die Garantieunterlagen
aushändigen. Für die Erfüllung der Garantieleistung des
Herstellers stehen wir nicht ein, reichen jedoch die betroffenen
Reifen zur Prüfung und weiteren Bearbeitung an den Hersteller
weiter.
§ 6 Mitwirklungspflichten des Kunden
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Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen
Reifen (Kaufgegenstand) zum vereinbarten Zeitpunkt zu
übernehmen. Kommt der Kunde mit der Entgegennahme der Reifen
in Verzug, sind wir berechtigt, die Reifen auf Kosten und
Gefahr des Kunden zu lagern sowie nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadensersatz zu verlangen.
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Der Kunde ist bei der Registrierung in unserem Internetshop
verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich
Daten des Kunden (insbesondere Name, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Telefon-Nummer) bis zur Leistungserbringung
ändern, ist der Kunde verpflichtet, diese Änderungen und
unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese
Information oder gibt er von vornrein falsche Daten an, so
sind wir berechtigt, kostenfrei von dem geschlossenen
Vertrag zurückzutreten.
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Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der von ihm
angegebene E-Mail-Account ab dem Zeitpunkt der Angabe
erreichbar ist und nicht aufgrund von Weiterleitung,
Stilllegung oder Überfüllung des Accounts ein Empfang von
E-Mails ausgeschlossen ist.
§ 7 Lieferfristen -termine/Leistungsänderung/Teillieferung
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Die maßgebliche Lieferzeit teilen wir im Rahmen des
Bestellvorgangs oder mit einer etwaigen Bestätigung der
Bestellung mir. Etwaige vom Kunden innerhalb der Lieferfrist
verlangte Änderung in der Ausführung des Kaufgegenstandes
verlängern die Lieferfristen entsprechend.
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Nach der Bestellung des Kunden erbetene Änderungen oder
Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenen
Umfang.
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Teillieferung und Teilleistungen sind innerhalb der
vertraglichen Lieferzeit zulässig und können vom Käufer
nicht zurückgewiesen werden, es sei denn sie sind für den
Kunden nicht zumutbar.
§ 8 Leistungsort / Gefahrenübergang
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Leistungsort für unsere Lieferpflicht ist unser
Unternehmenssitz. Die Versendung der
vertragsgegenständlichen Reifen erfolgt auf Verlangen des
Kunden. Die Wahl des Versandweges und -mittels ist uns
überlassen, soweit nichts abweichendes vereinbart ist.
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Der Versand der vertragsgegenständlichen Reifen erfolgt auf
Gefahr des Käufers. Mit der rechtzeitigen Ablieferung der
Reifen an den Lieferanten/Spediteur haben wir unsere
Leitungspflicht erfüllt. Verzögerungen im Rahmen der
Zustellung beim Kunden liegen alleine im
Verantwortungsbereich des Lieferanten oder des Kunden und
haben keinen Einfluss auf die Pflicht zur Zahlung des
geschuldeten Kaufpreises.
§ 9 Preis / Fracht- und Versandkosten / Zahlungsbedingungen
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Die angegebenen Preise weisen den jeweiligen Nettopreis, die
geltende Umsatzsteuer und den Bruttobetrag aus. Bei
Bestellung über unserem Internetshop stehen dem Kunden die
dort aufgeführte Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung.
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Die von uns berechneten Fracht- bzw. Versandkosten sind im
Internet unter Lieferbedingungen abrufbar. Bei Bestellungen
über unseren Internetshop werden die Porto-, Verpackungs-
und Versandkosten im Rahmen des Bestellvorgangs ausgewiesen.
Fracht- bzw. Versandkosten, die durch eine etwaige
Falschbestellung oder unrichtige Adressangaben durch den
Kunden entstehen werden in voller Höhe weiterberechnet
werden.
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Gerat der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug,
so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz zu
verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns
ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Unbeschadet
bleiben wir berechtigt weitere Schadensersatzansprüche,
insbesondere Mehrkosten und Mahngebühren in Höhe von € 5,00
pro Schreiben geltend zu machen. Bei Kosten, die durch
unrichtige Kontodaten oder unberechtigte Zurückweisung
entstehen, können die anfallenden Bankkosten dem Kunden
weiterberechnet werden.
§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
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Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn
seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
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Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- und
Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der
Zahlungsanspruch von uns und der Gegenanspruch des Kunden
auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum an den
vertragsgegenständlichen Reifen bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
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Der Kunde ist verpflichtet die gelieferten Reifen pfleglich
zu behandeln und uns einen Zugriff Dritter auf die Ware,
etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigung
oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
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Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des
Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung
einer Pflicht nach Ziffer Abs. 2 vom Vertrag nach
angemessener Fristsetzung zurückzutreten, die
vertragsgegenständlichen Reifen heraus zu verlangen um durch
freihändigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung
unter Wahrung der Belange des Kunden offene Forderungen zu
befriedigen. Eine Fristsetzung ist insbesondere entbehrlich,
wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig
verweigert oder offenkundig innerhalb dieser Frist zur
Erbringung dieser Leistung nicht imstande ist.
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Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen
Reifen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er
tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung
hiermit an.
§ 12 Sachmängelhaftung
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Es liegt ein Sachmangel vor, wenn der
vertragsgegenständliche Reifen nicht die vom Hersteller
aufgeführte oder vom Gesetzgeber geforderte Beschaffenheit
aufweist. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ergibt
sich insbesondere aus der Herstellerbeschreibung.
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Der Unternehmer als Kunde hat den
vertragsgegenständlichen gelieferten Reifen ab Empfang
der Ware unverzüglich mit der ihm unter den gegebenen
Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei
feststellbare Sachmängel unverzüglich uns gegenüber
schriftlich zu rügen. Zunächst nicht feststellbare
Mängel müssen nach ihrer Entdeckung spätestens
unverzüglich schriftlich gerügt werden. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung.
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Kommt der Unternehmer seiner Anzeigepflicht nicht
fristgerecht nach, so gilt der vertragsgegenständlich
gelieferte hinsichtlich dieses Sachmangels als genehmigt
mir der Folge, dass die Geltendmachung eines
Mangelbeseitigungsanspruchs ausgeschlossen ist. Dies
gilt nicht bei Arglist von uns.
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Der Kunde ist bei Vorliegen eines Sachmangels -
vorbehaltlich der Beschränkung in Absatz 5 - zunächst darauf
beschränkt, Nacherfüllung geltend zu machen. Wir haben die
Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Dabei können wir die
Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der vereinbarte
Kaufpreis mindestens zu 50% oder zu einem unter
Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil bezahlt wird.
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Tritt trotz zweimaliger Nacherfüllung keine Beseitigung des
Mangels ein, sind wir zur Nachbesserung und Nachlieferung
nicht willens oder in der Lage, unterbleibt diese innerhalb
einer angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung aus
sonstigen Gründen fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises/der geleisteten
Vergütung (Minderung) zu verlangen und gemäß § 13 (Haftung)
Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswiedrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
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Ein Anspruch auf Mangelbeseitung ist in folgenden Fällen
ausgeschlossen: a) die von uns gelieferten Reifen wurden von
anderen repariert und sonst wie bearbeitet, b) natürlicher
Verschleiß oder Beschädigungen der Reifen vorliegen, die auf
unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind. c)
die Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung
schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.
B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt
wurden; d) die Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten,
nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge
montiert wurde; e) die Reifen auf äußere Einwirkung oder
mechanische Verletzung schadhaft geworden und/oder einer
Erhitzung ausgesetzt worden sind.
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Diese vorstehenden Ausschlüsse bestehen nicht, sofern der
Kunde nachweist, dass der Eingriff, die vorschriftswidrige
bzw. nicht sachgemäße Nutzung in keinem Zusammenhang mit dem
aufgetretenen Mangel steht.
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Im Fall der Arglist von uns bleiben Reifen eine Garantie
übernommen, so erfolgt eine Mangelbeseitigung entsprechend
den Garantiebedingungen, sofern die Voraussetzungen des
Garantiefalls erfüllt sind.
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Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel
nicht besteht oder ein Ausschlussgrund gemäß Absatz 5
vorliegt, sind wir berechtigt den mit der Analyse und
sonstiger Bearbeitung uns entstandenen Aufwand dem Kunden
entsprechend unserer aktuellen Preisliste zu berechnen,
sofern dem Kunden bei der Meldung dieses Mangels Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Für etwaige Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
des Kunden gegen uns gelten die Bestimmungen von § 13.
§ 13 Haftung
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Wir haften gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B.
Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) auf Schadensersatz
oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend den
nachfolgenden Regelungen: a) im Falle von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder
leitenden Angestellten oder bei schwerwiegenden
Organisationsverschulden ohne Begrenzungen der Höhe; b)unter
Begrenzung der Höhe auf den bei Vertragsabschluss
voraussehbaren vertragstypischen Schaden, sofern der Schaden
von einfachen Erfüllungsgehilfen von uns vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wird; c) für leichte
Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, sofern eine
Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche
Vertragspflicht). Die Haftung ist dabei für jeden einzelnen
Schadensfall auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren
vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die
Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden
ausgeschlossen. Die Reglung in Abs.3 bleibt unberührt.
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Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter
Fahrlässigkeit in Höhe von bis zu 5 (fünf) % der
vertraglichen Vergütung.
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Die Haftung für das Fehlen einer übernommenen Garantie,
wegen Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz und für
Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach
den gesetzlichen Bestimmungen.
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Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne
vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich uns gegenüber
schriftlich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen, so
dass wir möglichst frühzeitig informiert ist und eventuell
gemeinsam mit dem Kunden noch Schadensminderung betreiben
können.
§ 14 Verjährung
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Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln und
etwaige Schadensersatzansprüche hieraus innerhalb eines
Jahres ab Lieferung.
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Bei sonstigen Ansprüchen des Kunden aus Vertrag sowie aus
einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) gilt eine
Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens
mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen (§ 199 Abs. 3 und
4 BGB).
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Bei Personenschaden sowie bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 15 Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maß des geltenden
Bundesdatenschutzgesetzes. Alle vom Kunden erhaltene Daten
werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt und an
beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die
Begründung und Durchführung des Vertrages und der weiteren
Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns erforderlich ist.
§ 16
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder
Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten sowie
besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die
Geschäftsführung. Rechtsgeschäftlich erteilte Vollmachten
bleiben hiervon unberührt. Die Verwendung von E-Mails für
Erklärungen genügen dem Schriftformerfordernis nicht.
§ 17 Erfüllungsort
Erfüllungsort unserer Lieferung und Leistungen ist 47559
Kranenburg-Nütterden.
§ 18 Anwendbares Recht
Diese Geschäftsbedingungen und ihre Grundlage geschlossene Verträge
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 19 Gerichtsstand
Ist der Kunde gewerblich tätig, Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag das für unseren Unternehmenssitz zuständige
Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 20 Abtretung/Salvatorische Klausel
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Ansprüche aus diesem AGBs unterliegen Verträgen mit uns kann
der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung abtreten.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in
diesen AGBs eine Lücke befinden, so soll hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen entspricht. Im Falle
einer Lücke haben der Kunde und wir diejenige Bestimmung zu
vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck
dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die
Angelegenheit von vornherein bedacht.
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